Wie konnte es zum Völkermord in Ruanda kommen ?
Von: Beiderbeck www.koinae.de
Quelle: Hartmut Diessenbacher: "Die
Kriege der Zukunft"
Das Buch erschien 1998 im Carl Hanser Verlag
München.
Es kostet 36.- DM. ISBN-Nr. 3-446-19304-9
Hartmut Diessenbacher, um das klar zu sagen,
tritt nicht für eine Weltregierung ein. Sein Anliegen ist, zu zeigen, daß durch
den enormen Anstieg der Bevölkerungszahlen in den Entwicklungsländern die Konflikte
dramatisch verschärft werde. Diessenbacher zeigt, daß
zwischen der wachsenden Zahl der Bürgerkriege, die oft zu einem
Völkermordszenario werden, und der Überbevölkerung ein unmittelbarer
Zusammenhang besteht. Er weist auf den demographischen Exponenten hin. Damit
will er sagen, daß die Überbevölkerungsrate die bestehenden Konflikte und
Katastrophen in exponentieller Weise verschlimmert, wenn erst einmal die
Überbevölkerung erreicht ist. Er führt sehr einleuchtend aus, wie die
"Übervölkerungskrieger", das sind junge Männer, die keine Arbeit und
keine Zukunftschancen haben, mit der Waffe in der Hand ihre Lebenssituation mit
Gewalt verbessern, und dadurch eine Spirale der Gewalt und des Mordens in
Bewegung setzen.
Die Vorgeschichte des Völkermords in Ruanda
Ruanda ist schon lange von den Hutus
besiedelt. Sie waren vor den Tutsi da. Die Tutsi wanderten im 14. oder 15.
Jahrhundert in Ruanda ein. Die Tutsi sind hochgewachsen, schlank, mit hoher Stirn,
schmalen Nasen und haben eine hellere Haut als die Hutu. Diese sind stämmig und
breit.
Die Tutsi waren in der Minderheit, aber als
kriegerische Nomaden waren sie den bäuerlichen Hutu
überlegen. Sie unterwarfen die Hutu und machten sie zu ausgebeuteten Untertanen
in einer Adelsgesellschaft. Dies war das erste Unrecht. Der König in
Ruanda durfte immer nur ein Tutsi sein. Durch die Jahrhunderte hindurch vermied
es die Tutsi-Oberschicht, sich mit den Hutu zu
vermischen, denn dann wären ihre Herrschaft und ihre Privilegien verloren
gewesen.
Als die Deutschen 1890 Ruanda zur Kolonie
machten, konnten sie das Land nicht aus eigener Kraft beherrschen, verwalten
und ausbeuten. Sie waren auf die Hilfe der Tutsi angewiesen. Diese mußten die
Deutschen als übergeordnete Macht anerkennen, aber sie durften ihren Reichtum
und ihre Privilegien behalten. So profitierten sogar von der durch moderne
Methoden gesteigerten Produktivität. Nur wenigen Hutus gelang der soziale
Aufstieg.
1916 fiel Ruanda an die Belgier. Aus deren
Sicht waren die Tutsi die höher entwickelte Rasse und deshalb zum Herrschen
besser befähigt als die Hutu. Die Katholische Kirche dachte ebenso. Sie
missionierte bevorzugt die Tutsi, weil sie dachte: "Wenn der König und die
Oberschicht katholisch sind, werden alle katholisch." In den Schulen
bekamen die Tutsi-Kinder eiweißreiches Essen, die Hutu-Kinder Mais und Bohnen.
Ab 1930 aber besannen sich die französischen Missionare auf die christliche
Ethik, die auf Seiten der Mühseligen und Beladenen steht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten die
Gedanken der Demokratisierung und der Menschenrechte auch nach Ruanda. Den Hutu
wird bewußt, daß in der Demokratie die Mehrheit herrscht, und daß sie die
Mehrheit sind. Ihr Selbstbewußtsein wächst. In den fünfziger Jahren verfassen
Hutu-Intellektuelle des "Bahutu-Manifest", in welchem die Tutsi als
"fremde Rasse von Invasoren" bezeichnet werden.
Die Trennung der beiden Völker war natürlich
nie vollständig. Die Männer der Tutsi-Oberschicht hatten natürlich illegitimer
Kinder mit Hutu-Frauen, und mit zunehmender Modernisierung kam es vermehrt zu
Mischehen, so daß eine ganze Palette von Mischlingen entstand. Trotzdem trat
eine Polarisierung der Völker ein. Hatten sich erst die Tutsi von den Hutu abgegrenzt, so grenzten sich jetzt auch die Hutu
von den Tutsi ab, welche als ausbeuterische Minderheit abgestempelt wurden. Wie
sich der einzelne Ruander einordnete - ob als Hutu oder Tutsi, hing auch von
seiner sozialen Stellung ab. Die Armen und Zu-kurz-Gekommenen sahen sich bevorzugt
als Hutu, die Reichen und Gebildeten als Tutsi - auch wenn das mit ihrer
äußeren Erscheinung nicht zusammenpasste.
1959 revoltierten
die Hutu gegen die Herrschaft der Tutsi und töteten viele Tutsi. Eine halbe
Million Tutsi wurde aus dem Land vertrieben. Dies war das zweite Unrecht.
Ein Unrecht zieht oft ein anderes nach sich.
Das Land und der Besitz der vertriebenen und
getöteten Tutsi ging an die Hutu über. Im Land herrschten nun die Hutu, und die belgischen Kolonialherren
schlugen sich auf die Seite der siegreichen Hutu und machten die Hutu-Elite zu
den Verwaltern und Ausbeutern des Landes.
1962 fanden in Ruanda demokratische Wahlen
statt. Die Hutu stellten die Mehrheit und die Regierung. Ihre Führungselite
verfügte über keine Erfahrung im Regieren und in der Demokratie. Sie wahrte
deshalb einfach die Kontinuität und regierte genauso weiter, wie es vorher die
zentralistische Tutsi-Monarchie getan hatte. Die Hutu besetzten jetzt einfach
alle Posten, welche vorher die Tutsi innehatten. Sie hatten sich diese Posten
nicht erkämpft, um sie dann abzuschaffen. Es fand lediglich ein Austausch der
Eliten statt.
Im Nachbarstaat Burundi errangen die Tutsi
die Regierungsmehrheit.
Die Tutsi-Emigranten warteten in den
Nachbarländern darauf, nach Ruanda zurückkehren zu können. In Ruanda stiegen
die Geburtenraten der Hutu gewaltig. Für rückkehrwillige Tutsi war immer
weniger Platz im Land.
1982 ließ der Diktator Idi Amin die in Uganda
lebenden Tutsi-Flüchtlinge verfolgen und umbringen. 100 000 Tutsi versuchten
nach Ruanda zurückzukehren; die meisten wurden aber abgewiesen. Die wenigen,
die man einließ, mußten darauf verzichten, das Land und die Gebäude, die ihnen
früher gehört hatten, wieder in Besitz zu nehmen. Ruanda war übervölkert, Land
und Besitz war verteilt. Die nach Ruanda zurückgekehrten Tutsi wurden in Lagern
gehalten, ebenso wie die Tutsi in Uganda und in anderen Nachbarländern in
Flüchtlingslagern über viele Jahre hinweg leben mußten. Hätte man sie
integriert, hätte man ihnen Land, Vieh und Arbeitsplätze geben müssen, und das
hätte bedeutet, daß die einheimische Bevölkerung, die ebenfalls sehr arm war,
mit den Flüchtlingen hätte teilen müssen.
Die Tutsi in den Flüchtlingslagern glaubten
an ihr Recht auf Heimat. Sie empfanden ihre Situation als entwürdigend und ungerecht.
Ständig mußten sie Angst haben, von ihren Gastgebern massakriert oder
vertrieben zu werden. Für sie gab es nur eine Lösung: In die Heimat, wo sie
einst die Herren waren, zurückzukehren. Diese Gedanken pflanzten die Eltern
ihren Kindern in den Flüchtlingslagern ein. Die jungen, nachwachsenden Männer
in den Flüchtlingslagern konnten sich nur eine Zukunft vorstellen: Waffen zu
erwerben, den Gebrauch der Waffen zu erlernen und in die Heimat mit Gewalt
zurückkehren. Der Tod schien ihnen besser, als ein Leben im Flüchtlingslager.
Die Waffe in der Hand gab ihnen das Gefühl, nicht mehr ohnmächtig, sondern Herr
ihres Schicksals zu sein. Die Söhne der Flüchtlinge traten in die "Ruandas
Patriotische Front" (RPF) ein und sammelten Kampferfahrung im ugandischen Bürgerkrieg.
Es wuchsen militärische Führer und in modernen Waffen, Strategie und Taktik
geübte Kämpfer heran.
Im Sommer 1990 versuchten 70 000
Tutsi-Exilanten friedlich nach Ruanda zurückzukehren. Dies verweigerte ihnen die
Hutu-Regierung wegen Übervölkerung des Landes. Im Oktober 1990 verließ eine
kleine Armee von 5000 bis 10 000 Tutsi-Rebellen ihre strategische Basis in
Uganda und fiel in Ruanda ein. Die Truppen der Hutu-Regierung konnte den Angriff zurückschlagen - dank der Hilfe
Frankreichs, Belgiens und Zaires.
Schon damals sollen mehrere tausend Tutsi und
oppositionelle Hutu von der Militärregierung umgebracht worden sein. Damals
begann schon die Hutu-Militärregierung paramilitärische Jugendorganisationen
und Schlägertrupps aufzubauen. Mitglieder der Schlägerbanden waren verarmte
Bauernsöhne und überschüssige Arbeitskräfte. Sie wurden in den kommenden Jahren
im Bürger- und Guerillakrieg ausgebildet. Im "Radio der tausend
Hügel" und in radikalen Zeitungen wurde gegen die Tutsi gehetzt und
Stimmung gemacht.
Im Januar 1991 fiel eine kleinere Gruppe von
bewaffneten Tutsi-Rebellen erneut in Ruanda ein.
Nun wurden die Nachbarländer und die
Großmächte aktiv, um das Problem in Ruanda zu lösen. Im Februar 1991 fand in
Daressalam eine Diplomatenkonferenz statt. Wahrscheinlich stellten die reichen
Industrieländer der Regierung von Ruanda in Aussicht, daß sie Geld und
Unterstützung für die Einbürgerung der Tutsi-Flüchtlinge bekommen würden. Man
stellte wohl den Nachbarländern ebenfalls Geld in Aussicht, wenn sie diejenigen
Tutsi-Flüchtlinge, die nicht nach Ruanda zurückkehren wollten, nicht mehr als
unerwünschte Verpflanzte behandeln würden, sondern sie einbürgern würden.
Daraufhin stimmten alle Empfängerländer zu. 2600 UN-Friedenssoldaten wurden in
Ruanda stationiert.
Die Hutu-Militärregierung in Ruanda wurde
unter Druck gesetzt, ein Mehrparteiensystem einzuführen und die
Tutsi-Minderheit in die Verwaltung und Regierung des Staates einzubeziehen. Das
war ein Kompromiß, der beiden Seiten weh tat: Die Tutsi mußten darauf
verzichten, jemals wieder die Führung in Ruanda übernehmen zu können, weil sie
in der Demokratie niemals die Mehrheit gewinnen konnten. Die Hutu-Regierung
mußte von ihrer Einparteien-Militärdiktatur Abschied nehmen und mit einer
Opposition arrangieren.
Nach 26 Konferenzen unter Beteiligung von
Ruanda, seinen Nachbarn, Frankreich, Belgien, der UNO und der Organisation für
Afrikanische Einheit (OAU) kam im August 1993 die
Friedensverträge von Arusha zustande. Es wurde in Ruanda eine
Übergangsregierung gebildet, an der auch die Tutsi beteiligt waren. Formelles
Staatsoberhaupt wurde der Parlamentspräsident. In Wirklichkeit lag aber die
Macht nach wie vor bei den Eliteeinheiten der Armee und bei der
Präsidentengarde. Ein Teil der Armeeführung war nicht bereit, die Macht an eine
Zivilregierung abzugeben und die Tutsi wieder ins Land zu lassen. Sie
bereiteten von langer Hand einen Völkermord an allen noch im Land vorhandenen
Tutsi und an allen Hutus vor, die für die Demokratisierung und die
Wiedereingliederung der Tutsi waren.
Der erste Schritt der gegen den
Friedensvertrag revoltierenden Hutu-Offiziere bestand darin, am 6. April 1994
das Flugzeug des Staatspräsidenten Habyarimana abzuschießen. Mit dem Tod des
Staatspräsidenten begann der Bürgerkrieg. Unmittelbar nach dem Tod des
Präsidenten gab der Regierungssender "Radio der tausend Hügel" den
Befehl zum Massenmord heraus.
Der Massenmord war von langer Hand
vorbereitet. Schon fünf bis acht Monate vorher hatten extremistische Teile der
Armee und Bürgermilizen, unterstützt von den rassistischen und faschistischen
Juegendorganisationen und Schlägerbanden, ausgekundschaftet und registriert,
wer Tutsi war und wo er wohnte. Es wurde auch registriert, wer von den Hutu mit den Tutsi sympathisierte oder wer gegen die
Regierung war. Es wurden Todeslisten angefertigt, lange computerbedruckte Bögen
mit Adressverzeichnissen; in den Pässen war schon seit der belgischen
Kolonialzeit die Volkszugehörigkeit vermerkt.
Die Schlägerbanden und paramilitärischen
Truppen waren in eigens eingerichteten Militärlagern unterrichtet worden, wie
man mit Haumessern, Keulen und Kalaschnikows tötet, wie man Häuser- und Felder
abbrennt; wie man Straßensperren zu Todesfallen für Flüchtlinge macht. Schon
vor den Massakern verschwanden oppositionelle Hutus in einer Art
Konzentrationslagern.
Hartmut Diessenbacher schreibt: "Die
Vorbereitungen zu den Massakern erfolgten nicht heimlich. Sie waren im Lande
mehr oder weniger bekannt: eine Art wissende Unwissenheit herrschte vor.
Engagierte Beobachter hatten vor einem Genozid gewarnt. Das Wort Genozid
kursierte öffentlich. Widerstandsimpulse verliefen im Sand."
Monatelang hatte auch schon der
Regierungssender "Radio der tausend Hügel" zum Völkermord an allen
Parteigängern und Sympathisanten der Tutsi-Rebellen angestachelt und
verbreitet, daß die Rebellenarmee der Tutsis alle Hutus umbringen wolle.
Am frühen Morgen des Aprils begann in Ruanda
ein massenhaftes Hinschlachten. Dies war das dritte und schrecklichste
Unrecht.
Als das Töten beginnen sollte, empfingen die
Bürgermeister und die lokalen Offiziere und Verwaltungsbeamte und sonstige
Autoritäten aus dem Radio den Befehl zum Töten. Das "Radio der tausend
Hügel" verkündete, daß alle Tutsi ausgerottet werden müßten. Die Bürgermeister
und Autoritäten gaben den Befehl weiter: "Bringt sie alle um!" Die
Leute in den Dörfern folgten den Befehlen blind, ohne zu zögern. Sie begannen,
die Tutsi und alle Hutus, die sich dem entgegenstellten, umzubringen.
In diesen Wochen starben etwa 1 Million
Menschen eines gewaltsamen Todes. Es wurden etwa 600 000 Tutsi von Hutus
getötet. Es wurden außerdem 200 000 bis 400 000 Hutus getötet. Die Hutus wurden
teils von Tutsi-Rebellen getötet, teils von andern Hutus, weil die Hutus in
ihren eigenen Volksgenossen Freunde der Tutsi und Feinde der Hutu-Regierung
sahen.
Überall lagen hunderte von Leichen, darunter
viele Frauen und Kinder, die mit Macheten-Schlägen oder Schußwaffen
niedergemetzelt worden waren. Menschen wurden gezwungen, ihr eigenes Grab zu schaufeln
und wurden dann am offenen Grab mit Machetenhieben langsam zerhackt.
Abgeschlagene Köpfe wurden zur Schau gestellt.
Dorfbewohner wurden von örtlichen Autoritäten
oder von Milizionären zum Abschlachten der Nachbarn und deren Kinder gezwungen.
Selbst Kinder wurden zum Morden gezwungen und mußten Tutsi-Babies mit Macheten
zerhacken.
Der Rundfunk verbreitete den Aufruf:
"Die Gräber sind noch halb leer. Helft uns, sie zu füllen!"
Auch Mütter und ihre Töchter wurden zu
Tausenden gezwungen, an dem Morden teilzunehmen. So wollten die
Völkermordplaner möglichst viele Mittäter in das Mordgeschehen verwickeln. Umso
weniger Menschen würden dann gegen sie Anschuldigungen erheben. Die
völkermordenden Frauen kamen aus allen sozialen Schichten. Entweder nahmen sie direkt
am Morden teil oder verrieten den Todesschwadronen den Aufenthaltsort der
Mordopfer. Selbst Nonnen, hohe Beamtinnen, Krankenschwestern Ärztinnen usw.
mußten Tutsis abschlachten, um so ihr eigenes Leben zu retten. Hätten sie es
nicht getan, wären sie selbst ermordet worden.
Aber nicht nur brutaler Zwang trieb die
Menschen dazu, sich am Morden zu beteiligen. Viele wurden auch durch das
Versprechen verleitet, daß sie für das Töten mit dem Land und den Häusern der
ermordeten Tutsi belohnt würden.
Viele Hutus handelten auch aus innerer
Überzeugung. Sie glaubten, daß die Ermordung der Tutsis zum Wohl der Hutus sei,
und daß es ihre patriotische Pflicht sei, die Hutus umzubringen.
Die Menschen gerieten, aufgehetzt durch
Autoritäten auf lokaler und nationaler Ebene, in einen Blutrausch. Sie fielen
wie wilde Tiere über die Nachbarn, manchmal sogar über die eigenen
Familienmitglieder her. In der Anonymität der Masse verloren viele ihre
angerzogenen Hemmungen. Eine Bestrafung durch die staatlichen Autoritäten hatten
sie nicht zu fürchten, im Gegenteil ! So ließen sie
alle ihren Aggressionen und Ängsten freien Lauf. Alle Tötungshemmungen fielen,
und alle destruktiven Instinkte konnten ungehindert die Oberhand gewinnen. Die
Mörder verloren jede Kontrolle und fielen in einer Art kollektivem Amoklauf
über ihre Opfer her. Menschen, die vorher angenehm und liebenswürdig waren,
wurden zu bösartigen und grausamen Mördern.
Die Opfer flohen in Panik oder versuchten
sich zu verstecken. Wenn sie keinen Ausweg mehr sahen, ergaben sie sich oft
widerstandslos in ihr Schicksal. Sie waren wohl gelähmt vor Angst, aber auch
erstarrt vor ungläubigen Staunen, wie es möglich war,
daß ihre ehemaligen Freunde und Nachbarn über sie herfielen.
Das Morden war aber nicht nur ein einmaliger
Amoklauf, sondern auch eine über Wochen andauernde systematische Menschenjagd,
an der sich etwa 80 % aller 15-jährigen Söhne beteiligten. Hier richteten sich
die Jagdinstinkte gegen die eigene Art.
Hartmut Diessenbacher unterscheidet drei
Tätergruppen:
1. Die Hauptverantwortlichen, die den
Völkermord geplant und vorbereitet hatten, und schließlich die Befehle dazu
gegeben hatten. Die war eine Clique von 100 bis 400 Leuten.
2. Die Dorfautoritäten und lokalen
Völkermordorganisatoren: Polizeibeamte, Bürgermeister, lokale
Verwaltungsbeamte, Offiziere der Arme und Milizenführer. Ihre Zahl liegt
zwischen 2000 und 10 000. Sie genossen in der patriarchalischen
Agrargesellschaft Ruandas eine hohe Autorität. Der Bürgermeister war das
Oberhaupt und "König des Dorfes".
3. Diejenigen, die die Morde dann tatsächlich
ausführten - teils gezwungen, teils verführt, teils auch aus innerer
Überzeugung. Es waren dies die Soldaten, die trainierten Killer, die meist in
der Jugendorganisation "Interahamwe" organisiert waren. Die Armee hatte
50000 Mann, die Präsidentengarde 2000. In der Jugendorganisation waren zwischen
100000 und 600000 Mitglieder.
Der Leiter der Todesschwadronen war Protais
Zigiranyirazo, der Schwager des Staatspräsidenten. Dieser "Monsieur
Z" setzte sich vor Ausbruch des Völkermords nach Paris ins Exil ab -
ebenso wie 30 bis 40 Verantwortliche, die mit französischen Militärmaschinen
außer Landes gebracht wurden. Darunter auch Ferdinand Nahimana, der im
"Radio der tausend Hügel" die Propaganda gegen die Tutsi geleitet hatte.
Er hatte die Unverfrorenheit, aus seinem westafrikanischen Exil mitzuteilen,
daß an seinen Händen kein Tröpfchen Völkermordblut klebe.
Die klägliche Rolle der UNO und die
zweifelhafte Rolle Frankreichs:
Paradoxerweise beschloß die UNO an 21. April 1994,
die Zahl der Blauhelme von 2660 auf 270 zu reduzieren. Hatte man den Ausbruch
des Bürgerkrieges verschlafen oder wollte man die Blauhelme in Sicherheit
bringen?
Am 17. Mai wurde beschlossen, 5500 Blauhelme
nach Ruanda zu entsenden; man konnte sich aber nicht über den Einsatzort in die
Finanzierung der Truppen einigen. Die 5500 Blauhelme sollten ausschließlich aus
afrikanischen Ländern stammen. Aber man konnte in der geboten Eile diese 5500
Soldaten nicht zusammenbringen. Es mangelte an Ausbildung und Ausrüstung. So
kam es, daß diese Truppen erst zwei bis drei Monate später eintrafen.
Die Beschlüsse der UNO bewirkten nichts, um
den Völkermord und das Töten zu verhindern.
Frankreich entschloß sich deshalb im
Alleingang, später mit Unterstützung der WEU und der USA, zur militärischen
Intervention. Dieser Alleingang wurde dann am 22. Juni von der UNO nachträglich
abgesegnet, aber Italien, China und Rußland wollten ihre Zustimmung erst geben,
wenn es eine "internationale Vereinbarung" bzw. die "Zustimmung
der Bürgerkriegsparteien" geben würde. Am 24. Juni 1994 begann die
französische "Operation Türkis". Die dazu notwendige französische
Eingreiftruppe stieß von Zaire aus in den Südwesten Ruandas vor.
Weil die Tutsi-Invasionsarmee fürchtete, um
ihren militärischen Sieg gebracht zu werden, verstärkte sie ihre Kampftätigkeit
in Kigali. Am 4. Juli 1994 wurde die Hauptstadt Kigali und das umkämpfte Butare
von den Tutsi-Rebellen erobert. Der Chef der Tutsi-Armee, Paul Kagame, kündigte
eine baldige Regierungsbildung an und warf den Franzosen einseitige Parteinahme
für die Hutus vor.
Der Südwesten Ruandas blieb von den Franzosen
besetzt. Die Tutsi-Rebellen rückten bis auf 10 km östlich von Gikogoro vor. Die
Franzosen verkündeten: "Wenn die Tutsi-Armee bis Gikogoro kommt, werden
wir schießen".
In des französische
besetzte Gebiet zogen sich die Hutu zurück, die sich vor der Rache der
Tutsi fürchteten. In diese französische "humanitäre Schutz-Zone"
flüchteten die Mitglieder der Armee, der Milizen und der Todesschwadronen: kurz
diejenigen, die den Völkermord angeordnet, durchgeführt oder geduldet hatten,
also die Hutu-Führungsclique und ihre Handlanger und Erfüllungsgehilfen. Es
flohen aber auch am Morden unbeteiligte Hutus, die davor Angst hatten, daß die
Tutsi jetzt ebenfalls einen Völkermord an ihnen begehen würden.
Faktisch hatten sich die Franzosen damit zum
Komplizen der Hutus und der Völkermörder gemacht. Die Truppen der Hutu-Armee
konnten sich innerhalb der Schutz-Zone konsolidieren (bekam aber keine Munition
von den Franzosen); die Massenmörder tauchten unter und konnten sich der
Verantwortung entziehen und ihre Spuren verwischen. Die Führungsclique der
Hutus, die wahrscheinlich den Staatspräsidenten umgebracht hatte und den
Völkermord in Gang gebracht hatte, erhob sogar den Anspruch, die legitime
Regierung zu sein. Ihr Staatsgebiet war jetzt die französisch besetzte
Schutz-Zone.
Die Tutsi-Rebellen eroberten weitere Gebiete
Ruandas; am 12. Juli fiel die drittgrößte Stadt, Ruhengeri, in ihre Hand. Jetzt
drohten sie, auch noch den Südwesten zu erobern. Auf politischer Ebene
arbeiteten die Tutsi-Rebellen daran, eine "Regierung der nationalen
Einheit" unter Führung eines Hutu-Exilpolitikers zu bilden. Die Tutsi
führen Sondierungsgespräche mit der Regierungspartei der Hutus.
Die Tutsi-Rebellen versprachen, daß sie keine
Rache oder Lunchjustiz an den Völkermördern üben würden, sondern für ein
rechtsstaatliches Verfahren eintreten würden. Aber die Hutus flohen vor ihnen
in einem Millionenstrom; sie erinnerten sich an die von Tutsi an den Hutu in
den Jahren 1972, 1988 und 1993 (in Burundi) verübten Massaker.
Die Tutsi-Rebellen hielten aber Wort; sie
verübten keine neuen Massaker an den Hutu, sondern behandelten die Hutu gut.
Trotzdem flohen 900 000 Hutu in die französische Schutzzone. Andere flüchten
nach Zaire. Die Franzosen unternahmen keine Anstrengungen, die Geflüchteten zu
entwaffnen und festzunehmen, damit die Verdächtigen vor ein Gericht der neuen
Tutsi-Regierung gestellt werden konnten.
Frankreich geriet deshalb in die Kritik der
Weltöffentlichkeit. Es habe durch indirekte Unterstützung der Hutu-Armee den
Bürgerkrieg verlängert und die Bestrafung der Völkermörder verhindert.
Frankreich wiederum warf der UNO und der Weltöffentlichkeit vor, sie habe den
Massakern an den Tutsi tatenlos zugesehen.
Am 12. Juli 1994 kündigten die Franzosen den
schrittweisen Abzug seiner Truppen an. Die Französischen Truppen sollten durch
UNO-Truppen ersetzt werden. Die Internationalen Hilfsorganisationen wurden
aufgefordert, mit Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Hilfe die Not der
Überlebenden zu lindern.
Am 1. und 2. Juli 1994 beschloß der
UN-Sicherheitsrat, eine Menschenrechtskommission einzusetzen, die den
Völkermord untersuchen sollte, um die Hauptverantwortlichen vor ein
internationales Tribunal zu stellen. Dieses Tribunal kam auch tatsächlich
zustande. Sein Sitz ist im tansanischen Arusha. Es kommt aber seiner Arbeit nur
sehr schleppend nach. Am 22. Nov. 1999 kam die Meldung, daß ein hochrangiger
Völkermörder wegen Formfehler in der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt wurde.
Der Vizepräsident von Ruanda, Paul Kagame protestierte gegen die langsame und
unbefriedigende Arbeit des Völkermordtribunals in Arusha. In Kigali fanden aus
diesem Anlaß Protestdemonstrationen statt.
Die Bevölkerungsexplosion in Ruanda
In der Zeit von 1930 bis 1993 stieg die
Bevölkerungszahl Ruandas von 1,5 Millionen auf 7,5 Millionen. Bis 2014 wird
sich die Bevölkerungszahl auf 25 Millionen verdoppelt haben. Ruanda hat 26300
Quadratkilometer, das sind 37,3 % der Fläche Bayerns. Die Bevölkerungsdichte
Ruandas ist 285 Menschen pro Quadratkilometer. In Bayern ist die
Bevölkerungsdichte etwa 156 Menschen pro Quadratkilometer.
Ruanda leidet also an akuter Übervölkerung,
zumal ein Teil der Fläche des Landes von Seen und Gebirgen besetzt ist.
Alle Versuche einer Geburtenkontrolle, die
gegen den zähen Widerstand der katholischen Kirche durchgesetzt werden mußte,
scheiterten. Aber auch der Staat wollte die Geburtenkontrolle nicht wirklich.
Er kassierte nur die vom Ausland für diesen Zweck bereitgestellten Mittel, tat
aber in Wirklichkeit nichts. Auch die Bevölkerung wollte die
Geburtenbeschränkung nicht. Da in Ruanda die Frauen nicht erbberechtigt sind
und praktisch kein Eigentum besitzen können, ist ihre einzige Zukunftssicherung
eine kinderreiche Familie. Der Gebrauch von Kondomen wird in Afrika oft mit der
Begründung zurückgewiesen, daß die Kondome mit Aids infiziert seinen (!).
Entwicklungshilfe für Ruanda:
Ruanda erhielt in den vergangenen 20 Jahren
in jedem Jahr etwa 200 Millionen DM Entwicklungshilfe. 21,5 % des
Bruttosozialprodukts und 60 % der Staatsausgaben stammten aus der
Entwicklungshilfe. Ruanda besitzt ein dichtes Netz gut ausgebauter
Asphaltstraßen und wurde "die Schweiz Afrikas" genannt.
Die Verarmung Ruandas durch den freien
Welthandel und die Währungsdisparitäten.
Statt Nahrungsmitteln wurden Genußmittel angebaut und Lebensmittel von der
Welthungerhilfe importiert.
Das wichtigste Exportprodukt Ruandas war der
Kaffee. Als 1987 die Weltmarktpreise für Kaffee drastisch fielen, blieb das
Wirtschaftswachstum weit hinter dem Bevölkerungswachstum zurück.
Statt Kaffee baute man jetzt vermehrt die
Bierbanane an. 80 % der Bierbananenproduktion würde zur Herstellung von Bier
und Schnaps verwendet. Gleichzeitig wurden die Nahrungsmittel immer knapper,
und der Hunger zog ins Land ein. 1989 forderte die Regierung Ruandas aus dem
Ausland Nahrungsmittelhilfen an. Mit dem Sinken der Rohstoffpreise für Kaffee,
Tee und Zinn auf dem Weltmarkt nahm die Staatsverschuldung Ruandas zu, die
Lebenshaltungskosten stiegen, die Jugendarbeitslosigkeit stieg dramatisch an.
Durch die Übervölkerung geraten die
Menschen in eine gnadenlose Konkurrenzsituation
Um sich ernähren zu können, mußten die Bauern
bisher ungenutztes Land unter den Pflug nehmen. Sie dehnten ihre Felder bis in
die von Berg-Gorillas bewohnten Nationalparkgebiete aus. Die Fläche des
Nationalparkes und die Zahl der Gorillas wurde
halbiert. Die Zahl der Gorillas fiel von 450 auf 268. Gleichzeitig stieg die
Bevölkerungszahl im und um den Nationalpark von 150 000 auf 620 000.
Es begann ein Kampf ums Dasein zwischen den
Menschen, der sich zu einem Kampf ums Dasein zwischen Mensch und Gorilla
ausweitete.
Man nahm Landflächen in Bearbeitung, die an
steilen Hängen lagen. Die lockeren vulkanischen Böden wurden vom Wasser
fortgeschwemmt.
Neben der Ausweitung der Ackerbaugebiete
wurde der Boden auch intensiver genutzt. Hatte man früher nach einigen Ernten
den Boden brachliegen lassen, damit er sich erholen konnte, so verzichtete man
jetzt einfach darauf. Das führte zwar zunächst zu mehr Erträgen, aber der Boden
wurde ausgelaugt und auf lange Sicht gingen die Erträge zurück.
Dies konnte auch durch Düngung und veränderte
Anbaumethoden nur teilweise ausgeglichen werden. Die Getreideerträge pro Hektar
sind nur 25 % von den europäischen Erträgen.
Wie kann man dem Mangel entkommen
?
95 % der Menschen in Ruanda leben auf dem
Land. Ihre Erwerbsquelle ist die Landwirtschaft. Wenn diese nicht genug für
alle produzieren kann, bedeutet dies: Hunger und Not.
In Ruanda gilt des
Erbrecht der Realteilung. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei etwa
0,8 Hektar. Wenn ein Bauer vier Söhne hat, erbt jeder 0,2 Hektar. Schon 0,8
Hektar sind zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.
Den erbberechtigten Söhnen, die aber im
Grunde nichts mehr erben, ist die bäuerliche Existenz unter den Füßen
weggezogen. Industrielle Arbeitsplätze gibt es nicht. Ihre Zukunft ist
hoffnungslos. Sie alle waren in einen existentiellen Kampf um fruchtbaren
Ackerboden eingetreten, den die meisten verlieren mußten. So war jeder jedem
zum Feind geworden.
In dieser Situation kamen nun die
Tutsi-Rebellen und drohten, ihr verlorenes Land wieder in Besitz zu nehmen.
Dies bedeutete für viele Hutu-Bauern die Vernichtung ihrer Existenz, was in einem
Land ohne wirksame Sozialsysteme entweder Verlassen der Heimat (aber wohin ?) oder Verhungern bedeutete.
Vor diesem Hintergrund wird offenbar, daß die
Massaker keineswegs so irrational waren, wie es auf dem ersten Blick scheint.
Es erklärt auch, warum so viele Hutus von Hutus ermordet wurden. Es erklärt
teilweise auch, warum sich viele Tutsi den Hutu-Todesschwadronen anschlossen
und über die eigenen Stammesgenossen herfielen. Die tiefsitzende Existenzangst
ließ sie in jedem Nachbarn einen Konkurrenten um das Land und um das tägliche
Brot sehen. Diese Angstgefühle schlugen um in Aggression und machten sich Luft
in einer Orgie des Tötens, wo jeder jeden tötete, weil jeder des
anderen Feind war. Man tötete, um die eigenen Haut zu retten, um zu
plündern und zu rauben, um die eigenen Zukunft zu sichern und um sich in den
Besitz des Landes der Nachbarn zu setzen.
Die Hauptbeteiligten waren die jungen Söhne,
die ohne nennenswertes Erbe und ohne Zukunftsperspektive waren. Jedes Jahr
kamen 50 000 bis 100 000 nichterbende Söhne hinzu, ganz zu schweigen von den
Töchtern, die ebenfalls auf den Arbeitsmarkt drängten. Ein gewaltiges Heer von
Überzähligen, die niemand brauchte und deren Leben nichts wert zu sein schien.
Die Massaker zeigten auch, daß man den Wert eines menschlichen Lebens sehr
gering schätzte, daß man in einem gewissen Sinne sogar froh war, wenn es
weniger Menschen gab.
Auf der anderen Seite gab es aber die Reichen
und Mächtigen, deren Existenz gesichert war. Sie besaßen ausgedehnten
Großgrundbesitz, der aber von Militär und Polizei geschützt und unantastbar
war. An eine Landreform war nicht zu denken.
Die Reichen und Mächtigen mußten fürchten,
daß sich die hoffnungslosen Bauernsöhne gegen sie erheben würden. Da war gerade
recht, in den Tutsi einen Feind und Sündenbock zu finden, und die Aggression
gegen die Tutsi zu lenken. Sie und ihr Land und ihr Besitz wurden das Opfer,
das man dem Mob vorwarf.
Eine weitere Strategie der Herrschenden war
es, den kräftigsten und tüchtigsten unter den hoffnungslosen Bauernsöhnen eine
Existenz in der Armee zu geben. So hatte man sie unter Kontrolle; ihre Aufgabe
war es jetzt, den Besitz der Mächtigen zu verteidigen. Ihr Lohn bestand darin,
ein kleines Stück vom Reichtum zu bekommen. Die Armee wuchs von 1990 bis 1994
von 4000 auf 40 000 Mann. Sie wurden in Schnellkursen zu Soldaten ausgebildet.
Diese Soldaten und paramilitärische Jugendgruppen waren diejenigen, die den
Völkermord und die Plünderungen durchführten.
So wurden aus Bauern Soldaten, und aus
Soldaten Mörder.
Mit einem Mal waren sie jemand, der reale
Macht über Leben und Tod besaß. Sie lernten, daß die Gewalt die Lösung ihrer
Probleme war, und daß die Gewalt ihnen die Befriedigung der materiellen,
sexuellen und emotionalen Bedürfnisse gab. Mit einem Mal waren sie nicht mehr
die Überzähligen und Allzuvielen, sondern diejenigen, denen das Land gehörte.
Um sie unter Kontrolle zu halten, mußte die
Regierung sie fortan mit Waffen und mit Sold versorgen.
Was an dem Beispiel Ruanda nur besonders
deutlich wird, das gilt für einen große Teil Afrikas: Die überzähligen
Bauernsöhne werden in Armeen gesteckt, wo sie den Besitz der Reichen
verteidigen und die Bevölkerung unter Kontrolle halten sollen. Im Interesse des
eigenen Überlebens müssen die Regierungen immer mehr Geld in ihre Armeen und
ihre Waffen stecken; es bleibt immer weniger Geld für die Versorgung der
Bevölkerung und die Entwicklung des Landes.
Eine Armee braucht Feinde; nur so hat sie
überhaupt eine Existenzberechtigung. Da aber für die in Afrika herrschenden
Regime oft die eigenen Bevölkerung der Feind ist, ist
es logisch, daß die Armeen oft in Bürgerkriegen eingesetzt werden. Es ist auch
viel leichter und einträglicher, gegen Zivilisten Krieg zu führen. Sie können
sich nicht richtig wehren, und die Plünderung ihres Besitzes ist verlockend.
Thomas Hobbes Lehre vom "Krieg aller
gegen alle"
Unter dem Eindruck des englischen
Bürgerkrieges (1641 - 1645) schrieb
der schottische Philosoph Thomas Hobbes (1588
- 1679) in seinem "Leviathan":
"Sooft daher zwei ein und dasselbe wünschen,
dessen sie aber beide nicht teilhaftig werden können, so wird einer des andern
Feind, und um das gesetzte Ziel, welches mit der Selbsterhaltung immer
verbunden ist, zu erreichen, werden beide danach trachten, sich den andern
entweder unterwürfig zu machen oder ihn zu töten. Sooft daher jemand ein etwas
einträglicheres Stück Land besitzt, es besät, bepflanzt und bebaut hat und sein
Nachbar Lust bekommt, ihn anzugreifen, weil er nur den Widerstand dieses einen
und sonst nichts zu befürchten hat, so muß er nur die freiwillige Beihilfe
anderer abwarten, um jenem nicht bloß die ganze Frucht seiner Arbeit, sondern
auch Leben und Freiheit zu rauben: indes werden sie, sobald Stärkere über sie
kommen, ein Gleiches erleiden müssen.
Bei dieser großen Furcht, welche die Menschen
allgemein gegeneinander hegen, können sie sich nicht besser sichern, als
dadurch, daß einer dem andern zuvorkommt oder so lange fortfährt, durch List
und Gewalt alle anderen zu unterwerfen, als noch andere da sind, vor denen er
sich zu fürchten hat...
Wäre folglich keine Macht da, welche allen
das Gleichgewicht halten könnte, so wäre das Leben der Menschen nebeneinander
natürlich nicht bloß freudlos, sondern vielmehr auch höchst beschwerlich.
Aktuelle Ergänzung von:
KOALITION FÜR EINEN INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF
- DEUTSCHES KOMITEE -
(CICC-DE)
Konstanz, den 30.11.1999
IStGHR:
Ruanda auf Konfrontationskurs
nach
Barayagwiza - Entscheidung
Die
Völkerstrafgerichtsbarkeit und der Völkermord in Ruanda
Von
Jan C. Harder
Am vergangenen Sonntag, den 21.11.1999
verweigerte die ruandesische Regierung der Chefanklägerin der Internationalen
Strafgerichtshöfe für das ehemailge Jugoslawien und für Ruanda ein Visum für
den bevorstehenden Besuch der Schweizerin in Kigali. Und auch die
Zusammenarbeit mit den Behörden des Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda
wurde eingestellt. Grund für diese Entscheidung der ruandesischen Regierung war
letztlich die Freilassung eines der Hauptverdächtigen für den Völkermord im
Jahre 1994, Jean-Bosco Barayagwiza. Die Berufungskammer ordnete die Freilassung
Barayagwizas auf dessen Antrag hin an, da entscheidende Verfahrensfehler von
Seiten der Anklagebehörde festgestellt wurden. Die Anklagebehörde hatte es
unterlassen, den Beschuldigten über die ihm vorgeworfenen Anklagepunkte zu
informieren, hatte zudem nicht auf seine unverzügliche Überführung in die
Untersuchungshaft des IStGHR bestanden und hatte ihn nicht innerhalb der in der
Verfahrens-ordnung in Verbindung mit den Prinzipien eines fairen Verfahrens
spezifizierten Zeit dem Gericht vorgeführt, obwohl sich der Beschuldigte schon
seit 19 Monaten in Untersuchungshaft in Kamerun befand. Der Internationale
Strafgerichtshof für Ruanda stellte daraufhin das Verfahren gegen Barayagwiza
ein, eine Strafverfolgung durch nationale Gerichte bleibt vorbehalten.
In Ruanda befinden sich derzeit immer noch
ca. 125.000 vermeintliche Täter des Völkermordes von 1994 der Hutus an Tutsis
und gemäßigten Hutus, den beiden großen Volksgruppen des durch Kolonialmächte kreierten
Landes, in den Haftanstalten und erwarten ihre Verfahren. Die nationale
Gerichtsbarkeit hat zwischenzeitlich schon 1.500 Verfahren abgeschlossen, wobei
22 Angeklagte zum Tode verurteilt wurden, das 1998
spektakulär vollstreckt wurde. Der vom UN-Sicherheitsrat eingesetzte
Internationale Strafgerichtshof für Ruanda arbeitet parallel zu diesen
Verfahren und versucht unabhängig von innenpolitischen Spannungen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Schwere Verstöße gegen die Genfer
Konventionen und vor allem Völkermord zu verfolgen. Hierbei stehen die
Anklagebehörde in Kigali und der Gerichtshof in Arusha, Tansania seit seiner
Errichtung durch die Sicherheitsratsresolution 954 im Jahre 1995 nicht nur im
nationalen, sondern auch im internationalen Zwielicht. Mit Vorwürfen von
Inkompetenz und Verschwendung von Finanzmitteln wird dieser Gerichtshof nun
auch von Vorwürfen der Parteilichkeit und Verlangsamung, fast auch der
Unfähigkeit überzogen. Der Generalstaatsanwalt von Ruanda sprach davon, der
Internationale Strafgerichtshof für Ruanda stelle sich durch seine Arbeit und
die Entscheidungen selbst in Frage. Carla del Ponte ließ verkünden, daß die
Zusammenarbeit mit der ruandesischen Regierung existentiell für die weiteren
Bemühungen des Ruanda-Tribunals sei.
Dies ist nicht nur eine der vielen Spannungen
zwischen den Vereinten Nationen in Gestalt des Internationalen
Strafgerichtshofes für Ruanda und der ruandesischen Regierung, sondern scheint
zur entscheidenden Frage des Fortbestehens dieser Institution, die zur
Herstellung des Friedens und der Sicherheit in der Welt ins Leben gerufen
wurde, zu werden. Für Ruanda, das neben Hungersnöten seiner Bevölkerung auch an
fortwährenden Spannungen im eigenen Land und in der kongolesischen Grenzregion
leidet, droht dieser Schritt zu einer neuerlichen Abwendung der
Weltgemeinschaft von den sogenannten Bürgerkriegswirren des afrikanischen
Kontinents zu werden. Schon in der derzeit tagenden Sitzung der
Generalversammlung der Vereinten Nationen äußerte der Vertreter der
ruandesischen Regierung in nicht gewohnter, sehr deutlicher Form die Kritik
Ruandas an den Versuchen der Weltgemeinschaft die zerrissene Gesellschaft
Ruandas mittels juristischer Aufarbeitung befrieden zu wollen und sprach sich
zudem noch gegen die Errichtung eines permanenten Internationalen
Strafgerichtshofs aus. Die politischen Einflüsse auf die ad hoc
Strafgerichtshöfe als Nebenorgane des Sicherheitsrates sind aufgrund der
Weigerung Jugoslawiens oder Kroatiens zur Kooperation schon an anderer Stelle
evident geworden. Das Ende eines ehrbaren Zieles der Weltgemeinschaft, sich
gegen Straflosigkeit der Kernverbrechen gegen die menschliche Gemeinschaft
auszusprechen, scheint bevorzustehen. Die Situation scheint einem Scheitern der
Bemühungen der Weltgemeinschaft auf dem afrikanischen Kontinent vorauszueilen.
Nicht vergessen ist das Verhalten der Weltgemeinschaft im Jahre 1994, die
vielleicht durch energischere Aktionen das Schlimmste hätte verhindern können,
auch die Konflikte um die Grenzgebiete mit dem Nachbarstaat der Republik Kongo
dürfen hierbei nicht unterschätzt werden. In Ruanda selbst sieht man die Arbeit
der Vereinten Nationen als scheinheilig an. So klingt es fast anmaßend, sich
nach so einem Verhalten auch noch für die Verurteilung der Täter einzusetzen,
um die eigene Unfähigkeit zu kaschieren und mit Recht und Moral vermeintliche
Täter zu verfolgen. Hierbei darf jedoch das Gefüge der Weltgemeinschaft nicht
außer Acht gelassen werden, daß diese 1994 und später u.a. aufgrund der
Erfahrungen in Somalia und dem ehemaligen Jugoslawien lähmte. Die Vereinten
Nationen und damit vor allem die sie steuernden Mitgliedstaaten werden
verpflichtet bleiben, funktionierende Ansätze für die Prävention solcher
Verbrechen von staatlicher und nicht-staatlicher Seite zu schaffen, zu denen
eine unabhängige und funktionsfähige Strafgerichtsbarkeit gehört.
Und dennoch führt an den Ansätzen durch den
Sicherheitsrat nichts vorbei. Die Reaktivierung juristischer Mittel zur Ahndung
von Kriegsverbrechen und wie hier des Völkermordes erfüllt keinen Selbstzweck,
ist aber auch alleine nicht geeignet, künftige bewaffnete Konflikte zu
verhindern, sondern kann wie in jedem Gemeinwesen nur einen Teil im
Zusammenspiel mit z.B. vorausschauender Diplomatie und Sanktionen dieser Aufgabe
erfüllen. Nur es darf nicht weiter eine bloß regional und temporal beschränkte
Strafverfolgung geben, sondern die Staatschefs und ihre Regierungen müssen in
einem Osttimor, einem Tschetschenien, einem Kurdistan und einem Sudan mit einer
über ihnen schwebenden Strafverfolgung rechnen. Nur dann ist und wird der
Versuch, den der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda und sein
Counterpart für das ehemalige Jugoslawien zu erreichen suchen, erfolgreich
sein. Dies wird das Gericht und die Weltgemeinschaft nur durch ein juristisches
und nicht politisches Vorgehen erreichen und darf hierbei jedoch nicht
diejenigen vergessen, in deren Namen die Urteile gefällt werden: die
unzähligen, namenlosen Opfer.
So unverständlich es im Verhältnis zu den dem
Beschuldigten vorgeworfenen Greueltaten klingen mag, ist die Freilassung
Barayagwizas hierbei ein Schritt in die richtige Richtung, soweit die dem
Angeklagten aufgrund der vom Strafgerichtshof für Ruanda zu beachtenden
regionalen und internationalen Menschenrechtsinstrumente zustehenden
Verfahrensrechte, welche aus der Unschuldsvermutung eines jeden Beschuldigten
abgeleitet werden und ein faires Verfahren sichern sollen, durch das Verhalten
der Anklagebehörde verletzt worden sind. Die Schuld hierfür trifft allein die
Anklagebehörde selbst, die die Einstellung des Verfahrens gegen Barayagwiza zu
vertreten und zu verantworten hat. Ein solches die Grundfesten dieser wichtigen
Institution erschütterndes Verhalten darf nicht folgenlos bleiben.
Der Konflikt mit der ruandesischen Regierung
muß beendet werden und gerade gegenüber den Angehörigen der Opfer muß eine
öffentliche Entschuldigung für das Verhalten der Anklagebehörde erfolgen, um
den Konflikt zu beenden und die wichtige Aufgabe des Gerichtshofes fortsetzen
zu können. Aber die Entscheidung der Richterschaft des IStGHR war und wird
entscheidend für die Zukunft der Völkerstrafgerichtsbarkeit sein, erfordert
jedoch auch gegenüber der ruandesischen Bevölkerung Erklärung und Aufklärung.
Der Gerichtshof muß jedoch auch lernen zeitnah und effektiv Verfahren
durchzuführen, um nicht die Glaubwürdigkeit, die er zu verteidigen hat,
gänzlich zu verlieren.
Die ruandesische Regierung muß jedoch ihrem
Recht und ihrer Pflicht nachkommen, das weiterhin mögliche nationale
Strafverfahren gegen Barayagwiza entweder selbst oder stellvertretend durch die
Gerichte im Kamerun zu betreiben und sollte hierbei auf die Beachtung der
allgemein anerkannten Menschenrechte und die hieraus sich ergebenden Schranken
der Strafverfolgung großen Wert legen. Vor allem sollte ein Todesurteil
verhindert werden. Eine Strafverfolgung von Barayagwiza ist nicht vereitelt und
seine Verurteilung daher weiterhin möglich. Eine funktionierende
Völkerstrafgerichtsbarkeit wird wegweisend für das nächste Jahrtausend sein,
eine Chance für die Menschheit, der sich auch die ruandesische Regierung
aufgrund innenpolitischen Drucks nicht entziehen sollte.
Die Strafverfolgung des am Völkermord von
1994, dem ca. 500.000 Menschen in wenigen Monaten zum Opfer fielen,
verdächtigen Barayagwiza muß national und international, auch durch die
deutsche Regierung eingefordert werden, denn die Verbrechen betreffen nicht nur
die Bürger Ruandas, sondern uns alle.