Alles legal !

Von Richard Beiderbeck, www.koinae.de  Email: webmaster@koinae.de

 

Da gibt es eine Firma, die verkauft Schönheitspillen. Und da gibt es eine andere Firma, die handelt mit Aktien. Und beide haben die gleiche Adresse. Das ist kein Zufall, denn der Besitzer der Schönheitspillen-Handelsfirma ist die Aktien-Handelsfirma. Sie besaß am Anfang des Schwindels alle Aktien der Schönheitsfirma. Die Aktien verkauft sie nach und nach an gutgläubige Anleger.

 

Und da ist da noch eine schöne Schauspielerin (schon etwas in die Jahre gekommen), die macht für die Pillen der Schönheitspillen-Handelsfirma Reklame, und jeder dachte, wenn diese seriöse Frau mit den ehrlichen blauen Augen für diese Firma und dieses Präparat Reklame macht, dann kann man ihm vertrauen. Sie hat eine so saubere und seriöse Ausstrahlung. Aber in Wirklichkeit macht die schöne Frau für die Aktien der Schönheitspillen-Firma Reklame. Sie glaubt, das Geld wird mit den Pillen verdient. Aber es wird mit den Aktien verdient.

 

Und die Anleger dachten: „Wenn sie Reklame macht, dann muß das eine seriöse Firma sein und die Werbekampagne wird Erfolg haben und viele Leute werden die Pillen kaufen, die billig herzustellen sind und teuer verkauft werden. Und die Gewinne werden steigen. Und die Aktien werden steigen“. Und in den Augen hatten sie lauter Dollarzeichen. Aber Geld und Liebe machen blind.

 

Bei ihrer Einführung auf dem Aktienmarkt Mitte 2006 stand die Aktie auf 1,3 Euro. In nächsten Monaten stieg sie auf 1,73, fiel dann aber immer mehr und stand dann bei etwa 0,25. Wer ein Jahr vorherJahr gekauft hatte, hatte etwa 70 % seines Geldes verloren. Sein Geld haben jetzt: die Herren G. und G.

 

Diese Sache hat sich natürlich in den einschlägigen Börsenforen im Internet niedergeschlagen, und dort kann man allerlei Schlechtes über G. und G. lesen. Der eine G. stand mindestens zweimal vor Gericht – aber wegen kleinerer Sachen., z. B. heißt es da:

 

„Gegen die Verantwortlichen der G.-Finanz AG ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die Kunden von vornherein keine Chancen hatten, Gewinne zu erzielen, da die Firma G.-Finanz AG exzessiv hohe Kommissionen berechnete. Zwischenzeitlich liegt ein Gutachten vor, das den Vorwurf des "churning" (Kontenplünderung durch Gebühren) belegt. Die Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen Betrugs geltend machen.“

Leider ist die Tatsache, daß G. und G. an gutgläubige Anleger Aktien und Optionen verkauft, die dann stark fielen, nicht gerichtsrelevant und erlaubt.

 

Auf der Webseite der Pillen-Handelsfirma ist von einem „Konzern“ die Rede. Die Pillen-Handelsfirma ist nur eine Tochter dieses „Konzerns“ und die Pillen-Firmen-Aktien sind eigentlich Aktien des „Konzerns“. Diese Firma hat ihren Sitz in Kanada in der Nähe von Vancouver an der Grenze zwischen Kanada und USA. Die Aktien dieser Firma sind in den USA als Privatplazierung registriert, und zwar gleich hinter der Grenze zu Kanada. Da ist jemand mal kurz über die Grenze gefahren und hat die Firma als US-Aktien-Gesellschaft registrieren lassen.

 

Wenn man also gegen Pillenhandels-Firma klagen will, muß man nach Vancouver in Kanada fliegen und dort vor Gericht auftreten bzw. einen kanadischen Anwalt beauftragen gegen eine in den USA registrierte Firma zu klagen.

 

Eine Internetrecherche ergab, daß es keinen kanadischen oder amerikanischen „Konzern“ als real existierende Firma, die Pillen und Cremes verkauft, gibt. Sonst hätte der Konzern nämlich eine Webseite, auf der man die Produkte bestellen kann, und auch sonst würde ein richtiger Konzern im Internet eine breite Spur hinterlassen.

 

Das einzige Produkt, das von der Pillenhandelsfirma angeboten wird, sind die Schönheitspillen. Die scheint man tatsächlich kaufen zu können. Zumindest werden sie vom Großhandel angeboten und sie sind in der Liste der käuflichen Präparate. Die Schachtel mit 60 Pillen kostet 38,95 Euro. Die Apotheke, in der ich nachfragte hatte sie aber nicht auf Lager und die Apothekerin kannte sie auch nicht. Möglicherweise sind sie aber nicht lieferbar.

 

Die Pillen gelten übrigens nicht als Arzneimittel, sondern als „Lebensmittelzusatzstoff“. Damit unterliegen sie weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Lebensmittelgesetz. Die Herren G. und G. sind mit allen Wassern gewaschen.

 

Ich wünsche und erhoffe eine Gesellschaftsordnung, in der die Herren G. und G., die über alle lachen, die dümmer sind als sie, nichts zu lachen haben.

 

Ich wünsche eine Gesellschaftsordnung, in welcher erst recht ihre grobschlächtigen und brutalen Kollegen (über die G. und G. auch lachen), die mit Gewalt, Erpressung und Raub arbeiten, erst recht keine Chance haben.