Das
politische Vermächtnis von Karl Renner
Zusammengefasst von Richard Beiderbeck, www.koine.de
Karl Renner, der nach dem Ersen Weltkrieg österreichischer Bundeskanzler und nach dem Zweiten Weltkrieg Bundespräsident war, schrieb 1937 eine Art politisches Vermächtnis in dem Buch "Die Nation: Mythos und Wirklichkeit". Er legt darin folgendes dar:
In
der Verfassung von 1789 heißt es, die volle Souveränität steht der Nation zu. D.h.
es gibt über der Nation, keine geistliche und keine weltliche Macht. Aber ist
das der Endpunkt der Entwicklung? Stehen nun die Nationen anarchisch frei auf
der Weltbühne nebeneinander, ohne Verantwortung und an nichts gebunden als an
ihren egositischen Eigenwillen? Steht die Nation über
dem Recht? Das über den Nationen schwebende Recht, das Völkerrecht ist ein
Recht im luftleeren Raum, denn ist gibt keine Gewalt, die ihm Geltung
verschafft. Ein Staat kann heute jedes Unrecht tun, das er will. Er ist souverän.
Deshalb kann Bernhardi ungestraft und unter Beifall
der Chauvinisten schreiben, Bestrebungen, den Krieg abzuschaffen, müssen als
unsittlich bezeichnet werden und als menschenunwürdig gebrandmarkt werden.
Diese Ideologie leugnet jeden Rechtszustand, der zwischen den Staaaten besteht, er verwirft die Zweckmäßigkeit und
Notwendigkeit eines übernationalen Rechts. Anstelle des Rechtsgedankens tritt
die Raubtierphilosophie. Sie erklärt das Mordhandwerk zum Instrument der
Zivilisation. Grillparzer sagt: 'Von der Humanität durch Nationalität zur
Bestialität.'
Das
Recht zivilisiert. Es hebt den Kampf nicht auf, es formt ihn nur um. Der Kampf
ums Recht ist deshalb ein auf eine höhere Ebene gehobener Kampf ums Dasein mit
humanen Mitteln. Diese Mittel sind der Wahlkampf und die parlamentarische
Auseinandersetzung. Im Parlament wird neues Recht geschaffen.
Aber
Rechte müssen auch durchgesetzt werden. Selbsthilfe ist ein Rückfall in die
Barbarei. Das ist die Notlage der Nationalstaaten, daß
sie ihre Rechte nur mit Hilfe des Faustrechts durchsetzen können. Es gibt kein
Gericht und keine Instanz, die den Rechtsspruch vollzieht.
Die
Nation genießt einen kümmerlichen Rechtsschutz. Die Begründung der
Nationalstaaten kann nur der erste Schritt sein, weltweit das Recht durchzusetzen. Es gibt keinen Halt,
bis die Nation in einer internationalen Rechtsordnung unter einer wirksamen
höchsten Gewalt eingegliedert ist. Und dies ist die neue, zweite Phase, die
seit der Gründung des Völkerbundes eingetreten ist, obwohl alle Dämonen gegen
diese übernationale Rechtsordnung losgelassen zu sein scheinen. In der
abgelaufenen Phase war das Streben nach nationaler Souveränität entwicklungsfördernd, revolutionär. In der neuen Phase ist
sie entwicklungshemmend.
Es
fehlt ein Gerichtshof, der den Nationen die Verfolgung ihrer Rechte ohne Gewalt
erlaubt. Der Begriff der nationalen Souveränität kann nur ein geschichtlicher
Übergangsbehelf sein. Weltwirtschaft und Weltverkehr haben dazu geführt, daß die Nationen
faktisch ihre Souveränität schon verloren haben. Das Recht muß
nun diesen Tatsachen Rechung tragen.
In
der höchsten Kriegsnot des Ersten Weltkrieges erkannte man, daß
der Welt eine übernationale Ordnung nottue. Entweder Rückfall in die Barbarei
des Krieges oder endlich Begründung der Rechts- und Friedensgemeinschaft der
Nationen. Die nationale Souveränität, die
sich auflehnt gegen das Gesamtinteresse der Menschheit, die sich einer
Weltfriedensordnung widersetzt, wird zum wahren Feind der Menschheit. "Ja,
die Souveränität ist der Feind!" sagt Karl Renner. "Denn sie verheißt
den immer wiederkehrenden Waffengang
zwischen den Nationen, ihre
niemals endenden Wirtschaftskriege, die Verstümmelung und Verelendung des
gesamten Menschengeschlechts. Die Souveränität ist der Feind aller geworden, selbst
der Starken. - bis auf eine einzige Souveränität, die erst herzustellen ist,
bis auf jene des Gesamtbundes der zivilisierten Nationen!"