Das politische Vermächtnis von Karl Renner

Zusammengefasst von Richard Beiderbeck, www.koine.de

 

Karl Renner, der nach dem Ersen Weltkrieg österreichischer Bundeskanzler und nach dem Zweiten Weltkrieg Bundespräsident war, schrieb 1937 eine Art politisches Vermächtnis in dem Buch "Die Nation: Mythos und Wirklichkeit".  Er legt darin folgendes dar:

In der Verfassung von 1789 heißt es, die volle Souveränität steht der Nation zu. D.h. es gibt über der Nation, keine geistliche und keine weltliche Macht. Aber ist das der Endpunkt der Entwicklung? Stehen nun die Nationen anarchisch frei auf der Weltbühne nebeneinander, ohne Verantwortung und an nichts gebunden als an ihren egositischen Eigenwillen? Steht die Nation über dem Recht? Das über den Nationen schwebende Recht, das Völkerrecht ist ein Recht im luftleeren Raum, denn ist gibt keine Gewalt, die ihm Geltung verschafft. Ein Staat kann heute jedes Unrecht tun, das er will. Er ist souverän. Deshalb kann Bernhardi ungestraft und unter Beifall der Chauvinisten schreiben, Bestrebungen, den Krieg abzuschaffen, müssen als unsittlich bezeichnet werden und als menschenunwürdig gebrandmarkt werden. Diese Ideologie leugnet jeden Rechtszustand, der zwischen den Staaaten besteht, er verwirft die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit eines übernationalen Rechts. Anstelle des Rechtsgedankens tritt die Raubtierphilosophie. Sie erklärt das Mordhandwerk zum Instrument der Zivilisation. Grillparzer sagt: 'Von der Humanität durch Nationalität zur Bestialität.'

Das Recht zivilisiert. Es hebt den Kampf nicht auf, es formt ihn nur um. Der Kampf ums Recht ist deshalb ein auf eine höhere Ebene gehobener Kampf ums Dasein mit humanen Mitteln. Diese Mittel sind der Wahlkampf und die parlamentarische Auseinandersetzung. Im Parlament wird neues Recht geschaffen.

Aber Rechte müssen auch durchgesetzt werden. Selbsthilfe ist ein Rückfall in die Barbarei. Das ist die Notlage der Nationalstaaten, daß sie ihre Rechte nur mit Hilfe des Faustrechts durchsetzen können. Es gibt kein Gericht und keine Instanz, die den Rechtsspruch vollzieht.

Die Nation genießt einen kümmerlichen Rechtsschutz. Die Begründung der Nationalstaaten kann nur der erste Schritt sein, weltweit  das Recht durchzusetzen. Es gibt keinen Halt, bis die Nation in einer internationalen Rechtsordnung unter einer wirksamen höchsten Gewalt eingegliedert ist. Und dies ist die neue, zweite Phase, die seit der Gründung des Völkerbundes eingetreten ist, obwohl alle Dämonen gegen diese übernationale Rechtsordnung losgelassen zu sein scheinen. In der abgelaufenen Phase war das Streben nach nationaler Souveränität entwicklungsfördernd, revolutionär. In der neuen Phase ist sie entwicklungshemmend.

Es fehlt ein Gerichtshof, der den Nationen die Verfolgung ihrer Rechte ohne Gewalt erlaubt. Der Begriff der nationalen Souveränität kann nur ein geschichtlicher Übergangsbehelf sein. Weltwirtschaft und Weltverkehr haben dazu geführt,  daß die Nationen faktisch ihre Souveränität schon verloren haben. Das Recht muß nun diesen Tatsachen Rechung tragen.

In der höchsten Kriegsnot des Ersten Weltkrieges erkannte man, daß der Welt eine übernationale Ordnung nottue. Entweder Rückfall in die Barbarei des Krieges oder endlich Begründung der Rechts- und Friedensgemeinschaft der Nationen. Die nationale Souveränität, die  sich auflehnt gegen das Gesamtinteresse der Menschheit, die sich einer Weltfriedensordnung widersetzt, wird zum wahren Feind der Menschheit. "Ja, die Souveränität ist der Feind!" sagt Karl Renner. "Denn sie verheißt den immer wiederkehrenden Waffengang  zwischen den Nationen,  ihre niemals endenden Wirtschaftskriege, die Verstümmelung und Verelendung des gesamten Menschengeschlechts. Die Souveränität ist der Feind aller geworden, selbst der Starken. - bis auf eine einzige Souveränität, die erst herzustellen ist, bis auf jene des Gesamtbundes der zivilisierten Nationen!"